Digitale Unterstützung der Tätigkeit der Verfahrenslotsen

Die Arbeit der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen soll durch den Einsatz digitaler Technologien unterstützt sowie qualitätsgesichert, konsistent und nachvollziehbar gestaltet werden. Hierzu wird ein webbasiertes digitales Beratungs- und Unterstützungssystem entwickelt, welches durch „Intelligente Interviews“ Anspruchsvoraussetzungen, Zuständigkeiten oder auch Hindernisse für die Rechtswahrnehmung identifiziert. Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 10b SGB VIII (2024) muss eine ausreichende Menge ausgebildeter Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen zur Verfügung stehen. Es wird daher ein webbasiertes digitales Beratungs- und Unterstützungssystem implementiert, welches den Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen für regelmäßig wiederkehrende Fälle Lösungen und Umgangsweisen mit Rechtsfragen im Kontext des § 10b SGB VIII (2024) bereitstellt – „Digitales Lexikon“. Dieses System wird möglichst selbsterklärend ausgestaltet. Des Weiteren wird eine Kommunikationssoftware verfügbar gemacht, die einen schnellen und niedrigschwelligen fachlichen Austausch unter den bundesweit agierenden Verfahrenslotsen ermöglicht. (Oktober 2022 – Dezember 2023)

Entwicklung und Implementierung eines Online-Kurssystems zur Qualifizierung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII

Im Vorfeld der Einführung der Funktion des „Verfahrenslotsen“ zum 1. Januar 2024 besteht ein umfassender Fortbildungsbedarf für die Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII. Es wird ein Online-Kurssystem zur Qualifizierung der Verfahrenslotsinnen und -lotsen aufgebaut. Das Vorhaben baut auf Ergebnissen auf, welche die Antragstellerin im Kontext der Machbarkeitsstudie „Auf dem Weg zum Verfahrenslotsen“ und auch im Kontext des Projektes „Künstliche Intelligenz in der Kinder- und Jugendhilfe“ gewonnen hat. (Oktober 2022 – Dezember 2024)

Auf dem Weg zum Verfahrenslotsen – Machbarkeitsstudie

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Auf dem Weg zum Verfahrenslotsen“ konnte gezeigt werden, dass die Arbeit der Verfahrenslotsen durch den Einsatz digitaler Technologien unterstützt sowie qualitätsgesichert, konsistent und nachvollziehbar gestaltet werden kann. Durch den Einsatz eines webgestützten digitalen Beratungssystems können Verfahrenslotsen in der Auseinandersetzung mit der sehr komplexen Materie unterstützt und entlastet werden. Sie werden in die Lage versetzt, qualifiziertere Beratungsempfehlungen zu bestehenden Rechten von jungen Menschen mit Behinderungen abzugeben und die Rechtswahrnehmung durch die Zielgruppe zu verbessern. (November 2021 – Juni 2022)

KI_JU – Künstliche Intelligenz in der Kinder und Jugendhilfe

KI_JU – Künstliche Intelligenz in der Kinder und Jugendhilfe ist ein Projekt zum Empowerment von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern zur Stärkung der selbstverantwortlichen Wahrnehmung von Rechten. Rat- und Hilfesuchende sollen durch das Informationssystem ermächtigt und bestärkt werden, die Angebote und Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe besser wahrzunehmen und bestehende Rechtsansprüche in angemessener Form geltend zu machen. Es sollen konkrete Handlungsschritte für die Durchsetzung von Rechten aufgezeigt und die dafür erforderlichen „Werkzeuge“ untersucht werden. (Oktober 2020 – Dezember 2021)

Eigenverantwortliche Rechtswahrnehmung durch Menschen mit Benachteiligungen

Dies ist ein Forschungsprojekt der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe und der IReSA gGmbH. Gegenstand des Projekts ist die Stärkung der eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Rechten durch Menschen mit Benachteiligungen. Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass diese einen Rückschluss auf Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Rechtswahrnehmung ermöglichen. Untersucht wird auch die Rolle von Anwälten in sozialgerichtlichen Verfahren, da diese sowohl in deren Eigenwahrnehmung als auch in der Fremdwahrnehmung zentraler Wirkfaktor erfolgreicher Rechtsdurchsetzung sind. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, was die wesentlichen Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Selbstvertretung durch Hilfesuchende in sozialgerichtlichen Verfahren sind. (Oktober 2020 – Februar 2022)